Volksschule Hofstätten
Dir. Dipl.-Päd. Birgit Lancsak, BEd
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Dir. Dipl.-Päd. Birgit Lancsak, BEd
Ab 02. Juni 2022 wird die Testpflicht an Schulen ausgesetzt. In der Folge werden Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber dem Erlass vom 22. April 2022 (BMBWF 2022-0.289.386) dargestellt.
Hygiene- und Präventionsmaßnahmen Testungen
• Die PCR-Testungen an Schulen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
• Das Aussetzen der Testpflicht ab 02. Juni 2022 gilt auch bei abschließenden Prüfungen.
Unterricht und Schulorganisation Aufsteigen in die nächste Schulstufe
• Im Schuljahr 2021/22 gelten die regulären Bestimmungen zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe gemäß § 25 SchUG.
Wesentliche Inhalte zum neune Erlass:
Wesentliche Inhalte sind:
? Änderung der Bestimmungen über den Impfnachweis (Entfall der Frist zwischen den einzelnen Impfungen), wobei dieser derzeit in der Schule keine Rolle spielt
? Entfall der (regelmäßigen) Testpflicht für Schülerinnen und Schüler
? Entfall der Testpflicht für ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal
? Entsprechende Anpassung der Bestimmungen für Schülerheime
? Streichung der Übergangsbestimmungen hinsichtlich Aufsteigen und Wiederholungsprüfungen
? Entfall der Testpflicht für Kandidat/innen zu mündlichen Abschlussprüfungen
Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (bis einschließlich der 4. Schulstufe) wird während des Unterrichts – solange sich die Schüler/innen auf dem Sitzplatz aufhalten – aufgehoben. Abseits des Sitzplatzes (zum Beispiel während der Pausen beziehungsweise im Schulgebäude) ist auch weiterhin ein MNS zu tragen.
Mit Samstag, 5. März 2022, entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie externe Personen in Klassen- und Gruppenräumen sowie in Lehrer/innen-/Konferenzzimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge und starker Durchmischung kommt (zum Beispiel Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht. Diese Bestimmungen gelten auch für das Internatspersonal.
Ab 7. Februar 2022 werden auch im Schulbereich stufenweise Schritte gesetzt, mit denen nach und nach wieder Normalität im Schulalltag einkehren soll. Oberstes Ziel ist es jedenfalls weiterhin, einen geregelten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Deshalb können diese Schritte nur in Abstimmung mit den befassten Expertinnen und Experten der GECKO und der Corona- Kommission und gemäß der Entwicklung des Infektionsgeschehens gesetzt werden.
Folgende Änderungen werden bekannt gegeben:
Entfall der Maskenpflicht in Bewegung und Sport
Vorgangsweise bei Auftreten von Corona-Fällen
• Treten in einer Klasse bei den Schüler/innen zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen1 auf, kann die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt werden. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings. Bei der Feststellung der PCR-bestätigten Corona-Fälle unter Schüler/inne/n werden jene genesenen Schüler/innen, die innerhalb der vorgesehenen Frist für den Genesenstatus liegen, nicht eingerechnet.
• Eine Durchmischung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen (z.B. im Sprach- Religions- oder auch Sportunterricht) ist weiterhin möglich.
Alle weiteren Bestimmungen gemäß Erlass des BMBWF vom 7. Jänner 2022 (BMBWF 2022-0.011.043) sind weiterhin aufrecht. Sollten in den nächsten Wochen weitere Lockerungen möglich sein, so werden diese in einem Folgeerlass bekannt gegeben.
Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase bis Montag, 28. Februar 2022 verlängert.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Regelungen MNS/FFP2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal
Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht: Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)
Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement:
Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen. Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
Wer FFP2- Maske (bzw.. in Primar- und Sekundarstufe I MNS) trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.
Details sowie weitere Regelungen bezüglich Pädagogik und Schulorganisation, Externistenprüfungen, Aufnahmeverfahren (u. a. Schüler/inneneinschreibung) etc. entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass.
Die Bundesregierung hat am 19. November 2021 unter anderem einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November 2021, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensiviert – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet, für alle, die sie brauchen.
Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.
Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte!
Ein weiteres Schreiben aus dem Ministerium ist gestern am Abend an die Schulen übermittelt worden.
Bekanntgabe der Bundesregierung: eine Klarstellung zur Maskenpflicht für Schüler*innen!
Für Schülerinnen und Schüler bis zur einschließlich 8. Schulstufe gilt die Verpflichtung zum Tragen eines NORMALEN MNS im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume. Die Bundesregierung hebt somit das Tragen der FFP2 Masken, Inhalt im ersten Schreiben, auf. Damit bleiben an unserer Schule wieder die "Stoffmasken", wie bisher, im Einsatz.
Mit freundlichen Grüßen Birgit Lancsak & das Team der VS Hofstätten
Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen gilt vom 15. bis zum 27. November 2021 in den Schulen eine Sicherheitsphase:
Das PCR-Test-Angebot ist einer der wichtigsten „Pfeiler“ in der Bekämpfung des Pandemiegeschehens. In der Woche ab dem 29. November 2021 wird der Testrhythmus für alle Schüler/innen von bisher einer auf zwei PCR-Tests wöchentlich erhöht. Die Testtage im jeweiligen Bundesland werden zeitnah bekanntgeben. Auch die Antigen-Tests bleiben Bestandteil der Testungen.
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Kinder!
Nach dem Ende der 3-wöchigen Sicherheitsphase starten wir ab nächster Woche mit der Risikostufe 2. Es ändert sich dadurch im Vergleich zur Sicherheitsphase nur sehr wenig.
Das Testen in den Klassen bleibt auch in der kommenden Woche aufrecht.
Alle Maßnahmen sind im Anhang angeführt.
Bildungsminister Heinz Faßmann hat Anfang August den 4-Punkte-Plan des BMBWF für eine „Sichere Schule im Herbst“ präsentiert. Ziel des 4-Punkte-Plans ist es, mit einem Zusammenspiel von Maßnahmen regional und standortbezogen flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren zu können:
Die vier zentralen Maßnahmen für einen sicheren Schulstart im Herbst sind:
Alle Details zum 4-Punkte-Plan des BMBWF finden Sie unter: www.sichereschule.at
Das BMBWF geht im Schuljahr 2021/22 von einem durchgehenden Präsenzunterricht aus – je nach „Risiko“ wird dafür ein kleineres oder größeres Bündel an Maßnahmen zum Einsatz kommen.
Der Erlass zum Schulbetrieb 2021/22 spiegelt genau jene Kombination von Hygiene-/ Präventionsmaßnahmen und der Pädagogik und Schulorganisation wider, die ein durchgehender Präsenzunterricht in Zeiten der Pandemie braucht:
Nach dem Ende der Sicherheitsphase (siehe unten) werden im kommenden Schuljahr drei unterschiedliche Sicherheitsstufen zum Einsatz kommen. Entscheidend darüber, welche Sicherheitsstufe gilt, sind Empfehlungen der Corona-Kommission. Diese Einstufung basiert auf der risikoadjustierten 7-Tage-Inzidenz. Neben den reinen Infektionszahlen wird auch die Anzahl der Tests, die Aufklärungsrate, die Symptomatik und die Dynamik des Infektionsgeschehens berücksichtigt. Die AGES liefert darüber hinaus zusätzliche Informationen zu Schulclustern auf Bezirksebene. Auf dieser Basis kann das Bildungsressort auf Schul- oder Bezirksebene weitere Maßnahmen erlassen.
Die entsprechenden Schwellenwerte lauten: